n Heilmassage
Setzt sich zusammen aus der klassischen Massage und verschie-denen Spezialmassagen für Heilzwecke.
n Lymphdrainage
Ist therapeutisch bei Ödemen indiziert, die meist nach Unfällen oder auch postoperativ entstehen können.
n Ultraschall
Fördert die Fähigkeit des Körpers zur Selbstheilung und beschleunigt die Gewebewiederherstellung.
Sie brauchen für Heilbehandlungen eine ärztliche Verordnung Ihres Haus- bzw. Facharztes. Wenn Sie eine tarifmäßige Refundierung durch Ihre Krankenkasse wünschen oder Ihre Privatversicherung beanspruchen möchten, dann bitte den Verordnungsschein vor der Therapie bei Ihrer Krankenkasse zusätzlich chefärztlich bewilligen lassen.
Privatzusatzversicherungen erstatten, abhängig von der jeweiligen Versicherung, oftmals bis zu 100% der Therapiekosten. Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Versicherung.
Für präventive Behandlungen benötigen Sie keine ärztliche Verordnung!
Die Behandlungszeit für Heilmassagen beinhaltet Anamnese, Dokumentation und bei Bedarf auch Ultraschall (Der Ultraschall muss auf dem Verordnungsschein zusätzlich angeführt sein).